Allgemeine Geschäftsbedingungen des KDZ für Beratungen und Diagnostiken
1. Anmeldung
Nach dem Erstkontakt und der persönlichen Klärung verschiedener Leistungsmodalitäten (wie zeitl. Rahmen der Leistung, Ablauf, Ort der Durchführung, entstehende Kosten) erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auflistung der Leistungsmodalitäten als Dienstleistungsvereinbarung in zweifacher Ausführung per Post zugesandt.
Ein Exemplar muss vor dem vereinbarten Termin unterschrieben an das KDZ zurückgeschickt werden. Dem Schreiben sollten Arztbriefe, Operationsberichte, Entlassungsberichte aus Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und bereits erhobene Vorbefunde in Kopie beigelegt oder per Fax zugeschickt werden, damit sich die Berater bereits vor dem Termin mit der individuellen Krankenvorgeschichte auseinandersetzen können.
2. Schweigepflicht
Das Kölner Dysphagiezentrum unterliegt genau wie der behandelnde Arzt der Schweigepflicht. Daher sind wir verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber auch nach Beendigung der Leistung über die geschäftlichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, dass das Kölner Dysphagiezentrum zum Wohle des Auftraggebers mit einer dritten Stelle in Kontakt treten will, so ist es verpflichtet, von dem Auftraggeber oder von seinen Angehörigen die Einwilligung zur Entbindung der Schweigepflicht einzuholen.
3. Stornierungsmodalitäten
Durch die Unterschrift des Auftraggebers auf der Dienstleistungsvereinbarung erklärt dieser sich mit unseren Leistungsmodalitäten einverstanden.
Ein Rücktritt von der Vereinbarung ist jederzeit möglich. Kosten entstehen bei einer Absage nur, wenn innerhalb von 24 Stunden vor dem festgesetzten Termin abgesagt wird. Wir berechnen in solch einem Fall die Hälfte der vereinbarten Kosten.
3. Schriftliche Befunddokumentation
Die Untersuchungsergebnisse der Diagnostik werden von uns als Befundbericht zusammengestellt und dem Klienten nach dem Termin zugesandt. Da der Befund sehr ausführlich ist kann es einige Tage bis wenige Wochen dauern, bis wir den Befund erstellt und zugesendet haben. Wenn es dringliche Aspekte gibt, die schnelles Eingreifen erfordern, so werden wir auch ohne schriftlichem Befund auf „kurzem Dienstweg“ tätig.
Für die Weitergabe des Berichtes an die behandelnden Ärzte, Therapeuten und anderes Fachpersonal ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Wir verschicken Kopien nur, wenn wir ausdrücklich vom Auftraggeber darum gebeten werden.
4. Zahlung der Leistung
Nach der Leistung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die zuvor vereinbarten Kosten mit dem schriftlichen Befund zugeschickt. Die Zahlung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit. An dieser Stelle weist das Kölner Dysphagiezentrum nochmals darauf hin, dass es sich bei den angebotenen Leistungen der ERSTDIAGNOSTIK, VERLAUFSDIAGNOSTIK und BERATUNG um reine Selbstzahlerleistungen handelt. Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen oder –versicherungen ist in der Regel nicht und manchmal nur als „Einzelfallentscheid“ möglich!
Es besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber für sich bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme erfragt und beantragt. Bei Privatkassen wird so oft eine Übernahme gewährt.
5. Haftung
Das Kölner Dysphagiezentrum haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen oder Diebstählen von Gegenständen oder Fahrzeugen beim Besuch der institutseigenen Räumlichkeiten. Der Klient ist verpflichtet für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen.