Nach dem Erstkontakt und der persönlichen Klärung verschiedener Leistungsmodalitäten (wie zeitl. Rahmen der Leistung, Ablauf, Ort der Durchführung, entstehende Kosten) erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auflistung der Leistungsmodalitäten als Dienstleistungsvereinbarung in zweifacher Ausführung per Post zugesandt.
Ein Exemplar muss vor dem vereinbarten Termin unterschrieben an das KDZ zurückgeschickt werden. Dem Schreiben sollten Arztbriefe, Operationsberichte, Entlassungsberichteaus Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und bereits erhobene Vorbefunde in Kopie beigelegt oder per Fax zugeschickt werden.
Das Kölner Dysphagiezentrum unterliegt genau wie ihr behandelnder Arzt der Schweigepflicht. Daher sind wir verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber auch nach Beendigung der Leistung über die geschäftlichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, dass das Kölner Dysphagiezentrum zum Wohle des Auftraggebers mit einer dritten Stelle in Kontakt treten will, so ist es verpflichtet, von dem Auftraggeber oder von seinen Angehörigen die Einwilligung zur Entbindung der Schweigepflicht einzuholen.
Durch Ihre Unterschrift auf der Dienstleistungsvereinbarung erklären Sie sich mit unseren Leistungsmodalitäten einverstanden.
Ein Rücktritt von der Vereinbarung ist jederzeit möglich. Kosten entstehen bei einer Absage, wenn Sie innerhalb von 24 Stunden vor dem festgesetzten Termin absagen. Wir berechnen Ihnen dann die Hälfte der vereinbarten Kosten.
Die Untersuchungsergebnisse der Diagnostik werden von uns als Befundbericht zusammengestellt und dem Klienten einige Tage nach dem Termin zugesandt.
Für die Weitergabe des Berichtes an die behandelnden Ärzte, Therapeuten und anderes Fachpersonal ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Nach der Leistung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die zuvor vereinbarten Kosten zugeschickt. Die Zahlung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit. An dieser Stelle weist das Kölner Dysphagiezentrum nochmals darauf hin, dass es sich bei den angebotenen Leistungen um reine Selbstzahlerleistungen handelt, eine Kostenübernahme der gesetzlichen und/oder der privaten Krankenkassen oder –versicherungen ist in der Regel nicht möglich!
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Auftraggeber für sich bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme erfragt und beantragt.
Das Kölner Dysphagiezentrum haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen oder Diebstählen von Gegenständen oder Fahrzeugen beim Besuch der institutseigenen Räumlichkeiten. Der Klient ist verpflichtet für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen.